Informationen für Hauseigentümer

Wichtig für Hauseigentümer:

  • Hauseigentümer können über alle Telekom-Vertriebskanäle (Online, Telekom Shop, Hotline, Handelspartner) Ihren Glasfaser-Hausanschluss bestellen.
  • Kein ausfüllen von Papierformularen notwendig
  • Zusätzlich können Kunden und Eigentümer – auf Wunsch – direkt einen Glasfaser-Tarif bestellen
  • Der Glasfaser-Anschluss kann direkt nach der Installation genutzt werden.
  • Kunden können bereits am gleichen Tag Ihren Glasfaseranschluss nutzen
  • Ausbau vor Ort wird mit dem Eigentümer der Immobilie abgesprochen.

Bei Mehrfamilienhäusern erfolgt vorab eine Auskundung

Was haben Sie davon?

  • Wertsteigerung Ihrer Immobilie ohne Eigenkapital
  • Steigerung der Leistungsfähigkeit und Zukunftssicherheit des Kommunikationsnetzes mit neuster Glasfasertechnologie direkt bis in das Gebäude
  • Erhöhung der Attraktivität für potenzielle Mieter
  • Highspeed-Internet mit Downloads bis zu 1 GBit/s*

(*Optional, separate Beauftragung eines Glasfaserprodukts erforderlich.)

Was müssen Sie als Eigentümer dafür tun?

Beauftragen Sie Ihren Glasfaser-Hausanschluss ganz einfach unter

www.telekom.de/glasfaser – hier finden Sie als Immobilienbesitzer weitere Informationen
rund um den Glasfaserausbau oder auch optionale leistungsstarke und attraktive Tarife, um
mit Glasfasergeschwindigkeit zu surfen.

Selbstverständlich können Sie auch gerne die kostenfreie Rufnummer 0800 22 66100 nutzen.

Im Anschluss an die Online-Beauftragung erhalten Sie eine Auftragsbestätigung per Mail.

Mit diesem Auftrag erteilen Sie der Telekom Ihr Einverständnis für den Ausbau und die Anbindung Ihres Gebäudes an das Glasfasernetz der Telekom.

Die Frist für den kostenfreien Anschluss läuft noch bis zum 30.06.2022.

Wir möchten nochmals betonen, dass der Glasfaserhausanschluss für Sie kostenfrei ist, sofern Sie die Herstellung eines Telekommunikationsnetzes bis zum vorgenannten Datum online beauftragen. Bitte beachten Sie, dass bei einer späteren Beauftragung einer Hauszuführung die Kosten für deren Errichtung von Ihnen übernommen werden müssen….